Erfüllen schon heute die UVV-Vorschriften von morgen:
Zwangsgeführt schließende, zweiteilige Schutzhauben mit
konstantem Öffnungswinkel von 55°!
Durch Verbrauch verringert sich der Durchmesser jeder
Schleifscheibe. Schutzhaube und Werkstückauflage müssen dann nachgestellt werden, denn die Auflage soll stets dicht an die Schleifscheibe herangestellt sein (§ 9 Abs. 2 VBC 7 n6). Bei
einteiligen Schutzhauben wird der Öffnungswinkel dadurch größer, und die Gefährdung des Werkers durch Funken- und Staubflug nimmt entsprechend zu.
GREiF-Technik begnügt sich nicht mit dem Anschluß einer
Absaugung und der Anbringung eines Schutzglases. Im Gegenteil bietet GREIF auch hier eine maßgeschneiderte Lösung: die zwangsgeführt schließende, zweiteilige Schutzhaube mit gleich-
bleibendem Öffnungswinkel.
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